Verhaltensvereinbarungen
Jedes Kind hat das Recht auf störungsfreien Unterricht.
Jedes Kind hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Jeder Lehrer/ jede Lehrerin hat das Recht auf konzentrierte Unterrichtsarbeit!
Wir dulden keine Gewalt,
weder physisch noch psychisch, weder offen noch subtil und wir werden darüber sprechen!
Bei Unterrichtsstörung:
Ø 1-2-3 Methode: „Auszählen“ des störenden Verhaltens
Ø Die Regeln des Ordnungsrahmens sind nicht verhandelbar
Ø Eintrag im Verhaltenspass oder Punkteplan für Schüler/innen, die Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Regeln haben
Ø bei Wiederholung: Schüler/in bekommt vorübergehend einen Sitzplatz außerhalb der Klasse, der von der Lehrerin einsehbar ist.
Ø bei Wiederholung: Gespräch zwischen Schüler/in, Eltern, Lehrperson und Direktor über die Konsequenzen des Verhaltens:
zb. Ausschluss von Schulveranstaltungen, Pausenreduktion vorübergehende Versetzung in eine andere Klasse
Arbeitsverweigerung:
Ø rote Karte
Ø Auftrag zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
Ø Konfliktgespräch am nächsten Tag
Gewalt gegenüber Schüler/innen:
Ø rote Karte
Ø Information der Eltern
Ø Kind geht zum Time-out Platz in der Klasse und arbeitet dort weiter
Ø Wiedergutmachung
Ø Konfliktgespräch mit dem Betroffenen
Beschädigung fremden Eigentums:
Ø Information der Eltern
Ø Reparatur oder Ersatzleistung
Verschmutzung:
Ø Information der Eltern
Ø Verschmutzungen werden durch den Schüler beseitigt
Nachahmung unerwünschten Verhaltens:
Ø Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss sich den Konsequenzen stellen
Ø Information der Eltern
Ø Wiedergutmachung
Unerlaubtes Verlassen des Klassenraumes:
Ø rote Karte
Ø Nachholen der versäumten Arbeiten
Unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes:
Ø sofortige Verständigung der Direktion und der Eltern
Ø Kontrolle der Schulumgebung
Ø Nachholen der versäumten Arbeiten
Ø Elterngespräch
Respektlosigkeit oder Beleidigung gegenüber Lehrerin:
Ø Lehrerin kündigt Konsequenzen an, Entscheidungen müssen aber nicht sofort getroffen werden.
Ø Konfliktgespräch wird erst dann geführt, wenn sich die Emotionen beruhigt haben
Ø Gespräch mit dem Betroffenen, Nachdenkpause, Ausweg, Lösung werden gesucht
Notfallplan bei hoher Eskalation oder besonders schwierigen Situationen:
Ø Lehrerin beauftragt ein Kind ihrer Klasse, die Lehrerin der Nachbarklasse, den Direktor oder die Time-out Lehrkraft zu holen
Ø Die Gerufene kommt sofort, evt. muss die lehrerlose Klasse stillbeschäftigt werden oder die Schulwartin macht vorübergehend die Aufsicht.
Ø Time-out für das Problem verursachende Kind in der GTS oder in der Direktion
Ø Falls das Kind die Klasse nicht verlässt, verlassen alle anderen Kinder die Klasse und gehen mit ihrer Lehrerin in einen anderen Raum
Ø Der Schüler/ die Schülerin erhält eine Benachrichtigung für die Eltern, dass er im Time-out war. Die Eltern bestätigen durch Unterschrift die Kenntnisnahme. Gemeinsam werden zu Hause Schritte zur Wiedergutmachung überlegt und in Absprache mit der Direktion und der Klassenlehrerin umgesetzt.
Ø Time out bedeutet: Auszeit und das Nachholen versäumter Arbeiten am Freitag in der 5. Stunde. (Bus fährt nicht mehr!)
Ø Bei Wiederholung: Die Direktion ruft die Eltern an und beauftragt sie mit der Abholung ihres Kindes
Ø Wenn Gefahr im Verzug ist, erfolgt eine begleitete zeitbegrenzte Suspendierung vom Unterricht, in Absprache mit der Bildungsregion und den Eltern.
Erziehung ist eine Angelegenheit von Elternhaus und Schule.
Die Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig!
Wir begegnen uns mit Achtsamkeit und Wertschätzung
und achten auf ein positives Klima zwischen den beiden Polen!